3. Warnstufe

Liebe FCO´ler,
 
jetzt nach den Weihnachtsferien beginnt ja für viele die Vorbereitung auf die Rückrunde auf Kunstrasen bzw. einige werden weiterhin in der Halle trainieren. Wir befinden uns nach der Niedersächsischen Coronaverordnung aktuell in Warnstufe 3. Es gibt vorerst keine großen Änderungen für uns Sporttreibende. Bitte beachtet trotzdem weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln (Abstand, Hygiene, Lüften und Maske).
 
Anliegend die wichtigsten Grundsätze:
 
Hygiene-Merkblatt für die Nutzung der städtischen Sportstätten durch Vereine

Damit die Nutzung der städtischen Sportstätten für Vereine im Rahmen der aktuellen Hygienevorschriften zur Corona-Pandemie möglich ist, müssen die nachfolgenden Vorgaben durch alle Nutzer sichergestellt werden, um einen bestmöglichen Infektionsschutz gewährleisten zu können. Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen gelten selbstverständlich immer unter Vorbehalt des aktuellen Infektionsgeschehens.

Grundsätze:

Die Sportausübung auf und in städtischen Sportanlagen ist unter folgenden
Voraussetzungen zulässig:


1. Die sportliche Betätigung sowohl mit Kontakt und als auch kontaktlos
    und in Gruppen ist für
alle Altersgruppen unter Einhaltung eines
    Hygienekonzeptes zulässig.


Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen sowie unter freiem Himmel:

  - Zutritt nur noch für geimpfte oder genesene Personen plus negativem
    Testnachweis (2G+)


  - Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von
    dieser Regelung ausgenommen


  - steht pro Teilnehmer*in eine Sportfläche von 10 qm zur Verfügung, entfällt
    der zusätzliche Nachweis über eine negative Testung


  - bei Nachweis einer „Booster-Impfung“ entfällt der zusätzliche Nachweis
    über eine negative Testung


  - für die Nutzung der Duschen und Umkleiden gelten die genannten
    Regelungen ebenfalls


  - für Übungsleiter*innen gilt § 28 b Infektionsschutzgesetz (3G)

2. Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske):

Eine FFP2-Maske muss in Sporthallen nur getragen werden, wenn die Sporthalle öffentlich, also für Jedermann, zugänglich ist. In der Regel werden die Sporthallen nur von einer geschlossenen Gruppe genutzt, weswegen grundsätzlich keine Maskenpflicht besteht.

Beste Grüße,

Ronald